Asylantrag

Antrag auf internationalen Schutz. Wird gestellt, um Asylstatus zu erhalten. Die Einbringung des Antrags erfolgt bei einer österreichischen Behörde (Polizei, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl). Zuständig für die Behandlung des Asylantrages ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in erster Instanz. Behörden, die einen Antrag erhalten, sind verpflichtet, diesen entgegen zu nehmen und an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Wenn ein Antrag gestellt wurde, besteht in der Regel bis zur Entscheidung eine Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet. Das bedeutet, dass Personen, deren Asylantrag bearbeitet wird nicht vom Staat abgeschoben werden dürfen.