Ausfuhrverbotsgesetz

Bundesgesetz über das Verbot der Ausfuhr von Gegenständen von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. Das 1918 geschaffene Gesetz regelt die Ausfuhr solcher Gegenstände aus Österreich und wurde in Verbindung mit dem Denkmalschutzgesetz 1923 sowohl nach 1938 als auch nach 1945 als Mittel des Kunstraubes instrumentalisiert. In der Nachkriegszeit wurde es wiederholt dazu benutzt, entzogene Kunstgegenstände nicht zurückzugeben bzw. die Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen für Restitutionsgut an Schenkungen bzw. Widmungen für öffentliche Museen und Sammlungen zu binden.