Ausländerbeschäftigungsgesetz

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte wird in Österreich über das Ausländerbeschäftigungsgesetz rechtlich geregelt. Bestimmte ausländische Staatsbürger*innen sind von den Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes jedoch ausgenommen, darunter Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, bestimmte Familienangehörige, Asylberechtigte sowie Wissenschaftler*innen.