Bezeichnung für die 1933/34 in Österreich etablierte Herrschaftsform, die stark vom italienischen Faschismus Mussolinis und den Theorien Othmar Spanns beeinflusst war. Der "Austrofaschismus" wurde von der (paramilitärischen Gruppe) Heimwehr, jüngeren christlich-sozialen Politikern und vom politischen Katholizismus getragen. Er verwarf die parlamentarische Demokratie (Ausschaltung des Parlaments 1933) und den Parteienstaat (Verbot von KPÖ und NSDAP 1933, Verbot der SDAP 1934) und löste diese durch ein autoritäres System ab. Im Korneuburger Programm vom 18.6.1930 wurden erstmals die Prinzipien des "Austrofaschismus" formuliert; vollendet wurden sie mit der Verfassung vom 1.5.1934.
Diese betonte das autoritäre Führungsprinzip und sah eine berufsständische Organisation des Staates vor ("Ständestaat"). Im Einparteiensystem der Vaterländischen Front sollten die Parteien durch eine berufsständische Organisation ersetzt werden. Die Gegner des Regimes wurden verfolgt, im Zuge einer zunehmenden politischen Radikalisierung bekämpft (Bürgerkrieg im Februar 1934) und in Anhaltelager gesperrt (Wöllersdorf). Sein Ende fand der "Austrofaschismus" mit den "Anschluss" Österreichs an Hitler-Deutschland 1938 und der Etablierung einer nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Österreich; die demokratischen Strukturen der Ersten Republik waren jedoch schon während des "Austrofaschismus" zerstört worden.