In der österreichischen Bundesverfassung sind sechs wichtige Grundprinzipien verankert, die auch Baugesetze genannt werden. Diese können nur nach einem besonderen Prozedere verändert werden: Zuerst muss der Nationalrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen, dann muss eine Volksabstimmung darüber durchgeführt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass diese zentralen Prinzipien zu leicht verändert werden können. Diese Grundprinzipien lauten: demokratisches Prinzip, rechtsstaatliches Prinzip, Prinzip der Gewaltenteilung, liberales Prinzip, republikanisches Prinzip, bundesstaatliches Prinzip.