Begutachtungsverfahren

In der Begutachtungsphase können Interessenvertretungen, Vereine, aber auch Einzelpersonen ihre Stellungnahme oder Einschätzung zu einem Gesetzesentwurf einbringen. Seit 2017 ist dies auch online auf der Homepage des Parlaments möglich. Vorschläge oder Kritikpunkte aus den Stellungnahmen werden dann bei der Überarbeitung eines Gesetzes berücksichtigt. Es gibt Vorparlamentarische und Parlamentarische Begutachtungsverfahren. Die Vorparlamentarische Begutachtung findet statt, bevor ein Gesetzesentwurf dem Nationalrat vorgelegt wird. Alle aufgeforderten Ministerien, Landesregierungen, gesetzliche und anderen Interessenvertretungen können hier Stellungnahmen abgeben. Auch Stellen oder Personen, die nicht zur Begutachtung aufgefordert wurden, sind dazu berechtigt. Bürgerinnen und Bürger können überdies bereits bestehenden Stellungnahmen zustimmen. Seit dem 1. August 2021 haben Bürger*innen, Institutionen und Einrichtungen die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abzugeben. Die einzelnen Stellungnahmen können von Bürger*innen auch mit Zustimmungen unterstützt werden.

Quelle: parlament.gv.at (Stand 10.03.2022)