Befristet erwerbstätige Personen haben ein Beschäftigungsverhältnis inne, welches entweder auf eine vereinbarte Zeitdauer beschränkt ist oder bei Erreichung eines vereinbarten Zieles bzw. bei Eintritt vereinbarter Bedingungen beendet wird; v.a. in Saisonbranchen typische Beschäftigungsform. Eine Beendigung befristeteter Beschäftigung kann (mit Ausnahme der Entlassung) nur einvernehmlich, nicht aber einseitg erfolgen.