Innerhalb der EU besteht seit dem 1. Januar 1993 der Binnenmarkt. Er bezeichnet einen Wirtschaftsraum ohne Grenzen innerhalb. Dieser zeichnet sich im Fall der EU durch folgende vier Freiheiten aus: freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Der Binnenmarkt ist eine der wesentlichen Grundlagen der Europäischen Union und entwickelte sich in Etappen: von der Zollunion 1968 über die Einheitliche Europäische Akte 1986, die die Verwirklichung des Binnenmarktes als wichtiges Ziel erklärte, bis zur Umsetzung des Binnenmarktes ab 1993. Seither hat sich der Binnenmarkt immer stärker für den Wettbewerb geöffnet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau zahlreicher Hürden geführt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden die beiden Teile der Binnenmarktakte vorgelegt,die Vorschläge zur besseren Nutzung des Binnenmarktes bringen. Das Ziel ist es das Beschäftigungswachstum anzuregen und das Vertrauen in die europäische Unternehmenstätigkeit zu stärken.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu (Stand 10.03.2022)