Als Bürgerinitiativen bezeichnet man Zusammenschlüsse einzelner Personen, unabhängig von politischen Parteien, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Meistens werden Bürgerinitiativen aufgrund eines bestimmten Anlasses gegründet (z.B. wenn sich eine ganze Nachbarschaft vom Lärm einer neu gebauten Autobahn gestört fühlt). Das Besondere an Bürger*inneninitiativen ist, dass sie in vielen verschiedenen Organisationsformen auftreten können. Jede/r kann sie gründen und sie lösen sich meist nach Beendigung eines Projekts wieder auf. Im Nationalrat besteht ein eigener Ausschuss, der sich mit den Anliegen von Bürgerinitiativen (Petitionen) beschäftigt. Als Voraussetzung hierfür muss eine Bürgerinitiative (Petition) von mindestens 500 österreichischen, wahlberechtigten Staatsbürger*innen unterzeichnet sein. Der Gegenstand der Bürgerinitiative (Petition) muss eine Bundessache in Gesetzgebung oder Vollziehung sein (z.B. Gewerbeangelegenheit, Verkehrswesen, Wasserrecht, u.a.). Ähnliche Einrichtungen und Möglichkeiten bestehen zum Teil auch in den Bundesländern und auf Gemeindeebene.
Seit dem Jahr 2011 können Bürger*innen dem Anliegen einer im Nationalrat rechtsgültig eingebrachten parlamentarischen Bürgerinitiative elektronisch zustimmen. Dies hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter. Es können auch Stellungnahmen (von österreichischen Staatsbürger*innen über 16 Jahre) im Zuge des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens zu Bürgerinitiativen und Petitionen abgeben werden.
Quellen: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/BII/ , https://www.politik-lexikon.at/buergerinitiative/ (Stand 14.03.2022)