Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist seit dem 1. Jänner 2014 (Novelle des Asylgesetzes) für das Zulassungsverfahren sowie das eigentliche Asylverfahren zuständig. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine, dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde. Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Es überprüft, ob jemand, der/die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, diesen nach den geltenden Gesetzen auch bekommen kann.
Quelle: https://www.bmi.gv.at/304/start.aspx (Stand 14.03.2022)