Der Bundesrat bildet zusammen mit dem Nationalrat das österreichische Parlament (Zweikammersystem). Dieses beschließt die österreichischen Bundesgesetze (verlinken Parlamentarisches System). Der Nationalrat wird, im Gegensatz zum Bundesrat, direkt von den Bürger*innen gewählt. Er ist auch mächtiger als der Bundesrat, dieser kann in den meisten Gesetzesbereichen lediglich ein aufschiebendes Veto einlegen. Der Bundesrat kann Gesetze vom Nationalrat nicht einfach ablehnen. Der Bundesrat hat auch in Budgetangelegenheiten des Bundes gar nichts zu sagen.
Die Aufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der Länder in der Bundesgesetzgebung. Deshalb wird er auch oft als „Länderkammer“ bezeichnet. Neben Kontrollrechten (z.B. Interpellationsrecht, oder schriftliche/dringliche Anfragen) kann der Bundesrat selbst, bzw. ein Drittel seiner Mitglieder, Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen. Diese durchlaufen in der Folge den gesamten Prozess der Bundesgesetzgebung. Der Bundesrat hat 61 Mitglieder. Seine Mitglieder werden von den Landtagen (Landesparlamenten) der neun österreichischen Bundesländer entsandt. Das passiert nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Wie viele Mandatar*innen ein Bundesland entsendet, hängt von der Zahl seiner Bürger*innen ab. Während das größte Land zwölf entsendet, schickt das, nach den Einwohner*innenzahl kleinste Bundesland, mindestens drei Vertreter*innen.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/BR/AUFGBR/index.shtml (Stand 14.03.2022)