Demokratische Herrschaftsform, bei der die politischen Entscheidungen und die Kontrolle der Exekutive (Regierung) nicht direkt vom Volk, sondern von einer Volksvertretung (Parlament) ausgeübt werden, die das Volk repräsentiert. Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bevölkerung ist in der repräsentativen Demokratie auf die Beteiligung an Wahlen und die Mitwirkung in Parteien, Verbänden und Initiativen beschränkt. Parlamente bilden den Kern der repräsentativen Demokratie. Sie sind auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene das Organ der Bürger*innen, beschließen Gesetze und steuern damit die Arbeit der Regierung; sie kontrollieren auch die Regierung und sprechen ihr das Vertrauen bzw. ihr Misstrauen aus.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein (2006): Das Politiklexikon. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. Forum Politische Bildung (Hg.) (2007): Der WählerInnenwille. Informationen zur Politischen Bildung 27. Innsbruck–Bozen–Wien: Studienverlag.