Das d`Hondtsche Höchstzahlverfahren ist eine häufig angewandte Errechnungsmethode für die Mandatsverteilung bei Wahlen. Dabei werden die Summen der Stimmen der einzelnen Parteien nach ihrer Größe geordnet nebeneinander geschrieben; unter jede Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und die weiter folgenden Teilzahlen. Als Wahlzahl gilt bei 183 zu vergebenden Mandaten die 183-größte Zahl, bei 182 zu vergebenden Mandaten die 182-größte Zahl usw. der so angeschriebenen Zahlen. Jede Partei erhält so viele Mandate so oft die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist. Wenn nach dieser Berechnung zwei oder mehrere Parteien auf ein Mandat den gleichen Anspruch haben, entscheidet das Los. Nach der Nationalratswahlordnung von 1992 kommt das d`Hondt`sche Höchstzahlverfahren im dritten Ermittlungsverfahren zur Anwendung.