Als die Geburtsphase der Günen Partei in Österreich, kann die wachsende Bedeutung von Umweltthemen in den 1970er Jahren und daraus hervorgehen verschiedene Umweltschutzbewegungen gesehen werden. Auf der Parteiwebseite bezeichnen die Grünen selbst, den Kampf von Umweltaktivist*innen gegen die Inbetriebnahme des österreichischen Kernkraftwerkes Zwentendort 1978 und den späteren Einsatz gegen das Donaukraftwerk Hainburg, als Geburtsstunde ihrer Partei.
Im Zuge der der Ökologiebewegung in den 1970er Jahren wurde 1982 die „Alternative Liste Österreichs“ (ALO) gegründet. Ebenfalls 1982 erfolgte die Gründung der Vereinten Grünen Österreichs (VGÖ) als Zusammenschluss verschiedener Umweltgruppen („Die Grünen“, „Das grüne Forum“, „Österreichische Liga für Umweltschutz“ und „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Bürgerinitiativen“).
1983 schafften beide Parteien bei der Nationalratswahl den Einzug ins Parlament nicht. 1986 wurde in einem Grundsatzvertrag zur vereinten Kandidatur „Die Grüne Alternative/Liste Freda Meissner-Blau (Grüne)“, beschlossen. Dadurch wurde erstmals den Einzug in den Nationalrat geschafft. Seit 1993 lautet der Name der um Freda Meissner-Blau hervorgegangen Partei „Die Grünen – Die Grüne Alternative (Grüne)“.
Die Grünen stellen umwelt-, demokratie-, frauen- , menschenrechts- und sozialpolitische Anliegen in den Vordergrund und haben (besonders in den 1980er Jahren) zu einer stärkeren Kontrolle der österreichischen Politik beigetragen (Aufdeckung von Skandalen, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen).
Das 2001 beschlossene Grundsatzprogramm legt die Ziele in der nachhaltigen Wirtschaft, dem Natur- und Klimaschutz, dem Fairteilen von Arbeit und Einkommen, der Solidarität in der Gesellschaft, Demokratie und Mitbestimmung fest.
Frühere basisdemokratische Ansätze (Rotationsprinzip) und der spontane Politikstil wurden kontinuierlich zu Gunsten einer professionelleren Organisation verändert. Oberstes Entscheidungs- und willensbildendes Gremium ist der Bundeskongress, der mindestens einmal jährlich tagt. Der erweiterte Bundesvorstand als zweithöchstes Organ tagt mindestens zweimal jährlich. Er ist für die Koordination bundesweiter Aktionen und die Bewertung der Arbeit des Bundesvorstandes zuständig. Der Bundesvorstand setzt sich aus der/dem Sprecher*in des Vorstandes, der/dem Bundesgeschäftsführer*in, der/dem Finanzreferent*in, den vom Bundeskongress gewählten Mitgliedern sowie Vertreter*innen der Grünen Bildungswerkstatt und des Parlamentsklubs zusammen. Dieser ist zuständig für strategische Konzepte und die Erarbeitung inhaltlicher Parteischwerpunkte. Eine bedeutende Rolle kommt dem/der Sprecher*in des Bundesvorstandes zu, der/die faktisch Parteivorsitzende/r ist. Was die Vergabe von Funktionen zwischen Frauen und Männern betrifft, haben die Grünen bereits in den ersten Parteistatuten 1987 eine Parität von Frauen und Männern in allen Parteigremien auf Bundesebene sowie für die Kandidat*innenlisten für Nationalratswahlen festgelegt.