Diskriminierung wird als nicht gerechtfertigte benachteiligende Unterscheidung zwischen einzelnen Menschen anhand ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder aufgrund bestimmter wahrnehmbarer oder nicht wahrnehmbarer Merkmale (Geschlecht, Alter, Herkunft, …) verstanden. Es folgt meist eine Zuschreibung bestimmter Eigenschaften aufgrund dieser Merkmale. Es wird zwischen direkter (unmittelbarer, expliziter) und indirekter (mittelbarer, impliziter) Diskriminierung unterschieden.
Quellen: Rosenberger, Sieglinde K./Sauer, Birgit (2004) (Hg.): Politikwissenschaft und Geschlecht. Konzepte – Verknüpfungen – Perspektiven. Wien. S. 254; www.klagsverband.at/info/was-ist-diskriminierung (Stand 14.03.2022)