Dublin III ist eine EU-Verordnung, die seit 1.1.2014 in Kraft ist und die Prüfung eines Asylantrages regelt. Vorgänger dieser Verordnung war Dublin II, das von 2003-2013 in Kraft war. Demnach soll der Asylantrag eines Flüchtlings in jenem EU-Land geprüft werden, das als erstes betreten wurde. Für Flüchtlinge mit Familienangehörigen in einem EU-Staat oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gilt diese Regel nicht. Da viele Flüchtlinge über das Meer nach Europa kommen, werden sie in jene Länder abgeschoben, in denen sie zuerst gestrandet sind (Italien, Griechenland oder Spanien). Österreich wird somit schwer erreichbar. Diese Regelungen führte in einigen Mitgliedsstaaten, vor allem in Griechenland und Italien, zu einer starken Überlastung des Asylsystems. Dublin III sieht daher Möglichkeiten vor, überforderten Mitgliedsstaaten aus Solidarität zu helfen und Asylwerber*innen, die eigentlich in eines dieser Erstankunftsländer zurückgeschoben werden könnten, dennoch aufzunehmen und den Antrag zu prüfen.