EU-Kommission (Europäische Kommission)

Die Europäische Kommission vertritt die allgemeinen Interessen der Europäischen Union und kann als „Motor“ der europäischen Integration bezeichnet werden. Ihr kommen vier grundlegende Aufgaben zu:

  1. Sie legt dem Rat und dem Parlament Gesetzesentwürfe vor (Initiativrecht im Gesetzgebungsprozess).
  2. Sie ist als Exekutivorgan für die Ausführung der europäischen Gesetze, des Haushalts und die von Rat und Parlament angenommenen Programme verantwortlich.
  3. Sie ist gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof die Hüterin des Gemeinschaftsrechts.
  4. Sie vertritt die EU in der Welt und verhandelt Handels- und internationale Abkommen.

Die Kommission besteht derzeit (2021) aus 27 Mitgliedern, wobei jedes Mitgliedsland eine*e Kommissar*in stellt, der*die allein dem Wohl der Gemeinschaft verpflichtet ist. Der*die Kommissionspräsident*in wird von den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestimmt und ernennt auf deren Vorschlag die weiteren Kommissar*innen. Die derzeitige Kommissionspräsidintin ist Ursula von der Leyen und wurde am 16. Juli 2019 auf Vorschlag des Europäischen Rates durch das Europäische Parlament gewählt. Zur Einsetzung der Kommission ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments nötig. Dieses kann ihr auch das Misstrauen aussprechen und sie zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit einer Kommission beträgt fünf Jahre. Jede*r Kommissar*in steht einer thematisch gegliederten Generaldirektion vor, die etwa einem Ministerium auf Länderebene entspricht. Nur der Kommissionsvorsitzende verfügt über keine Generaldirektion.

Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Kommission gestärkt: Bislang konnten die einzelnen Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Kommission mit einfacher Mehrheit blockieren, nun ist dafür eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

Quelle: https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/european-commission_de https://dejure.org/gesetze/EU/17.html (Stand 15.03.2022)