EU-Sozialcharta

Die "Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" Sozialcharta") wurde als politisches Instrument 1989 von allen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Großbritanniens in Form einer Erklärung verabschiedet. Sie schreibt "moralische Verpflichtungen" fest und soll die Beachtung bestimmter sozialer Rechte in den Mitgliedsstaaten gewährleisten. Diese Rechte berühren vor allem den Arbeitsmarkt, die berufliche Bildung, die Chancengleichheit und die Arbeitsbedingungen. Außerdem wird die Kommission in der Charta ausdrücklich aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, damit deren Inhalt in Rechtsakte umgesetzt wird. Gestützt auf die Sozialcharta wurden bereits mehrere Aktionsprogramme erlassen.

(Quelle: http://www.europa.eu.int, 20.2.2006)