Laut der Europäischen Kommission arbeiten ca. 17 Millionen EU-Bürger*innen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, 1,4 Millionen pendeln täglich zwischen Staaten. Dazu kommen ca. 2 Millionen LKW-LenkerInnen im internationalen Straßengüterverkehr. Die im Juli 2019 eingerichtete Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority) soll die Durchsetzung fairer Bedingungen bei Jobs im EU-Ausland gewährleisten, indem sie etwa darauf achtet, dass Sozialstandards durchgesetzt werden und Chancengleichheit besteht. Dabei unterstützt die Behörde die EU-Mitgliedsstaaten bei der Bereitstellung von Informationen und Diensten für BürgerInnen und Unternehmen, wie z.B. Leitlinien über entsprechende Rechte und Pflichten. Außerdem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten und Kontrollen zur Bekämpfung von Missbrauch oder Betrug und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten.
Quellen: https://orf.at/stories/3111505/ , https://ela.europa.eu/ (Stand 15.03.2022)