Europäische Gemeinschaften

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) wurden 1957 durch die Römischen Verträge gegründet. Durch den Fusionsvertrag von 1967 wurden EWG, EURATOM und die bereits seit 1952 bestehende Montanunion (EGKS) zu den Europäischen Gemeinschaften zusammengelegt und eine gemeinsame Kommission und ein gemeinsamer Rat für alle drei Gemeinschaftspolitiken geschaffen.

Mit der Gründung der Europäischen Union (1993) wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, wobei die Namensänderung verdeutlichen sollte, dass die EWG/EG nicht nur wirtschaftliche Ziele sondern auch die politische Einigung Europas verfolgt. Die europäischen Gemeinschaften umfassten die drei Teilgemeinschaften EGKS, EURATOM und EG. Der EGKS-Vertrag ist 2002 jedoch nach 50 Jahren ausgelaufen, worauf seine Bestimmungen in den EG-Vertrag übernommen wurden. Das sogenannte „Drei-Säulen-Modell“ bestand aus den supranationalen Gemeinschaften (EG, Euratom und bis 24. Juli 2002 EGKS), der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen bzw. justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).

Mit dem Vertrag von Lissabon aber wurde die Europäische Gemeinschaft ersetzt durch die Europäische Union, das Drei-Säulen-Modell wurde aufgelöst. Die EU besitzt jetzt Rechtspersönlichkeit, es gibt neue einheitliche Rechtsvorschriften. Sie kann daher nicht mehr als Dachorganisation wie im klassischen Drei-Säulen-Modell gesehen werden. Alle internationalen Verträge werden künftig mit der EU, nicht mehr mit der EG geschlossen (diese gibt es nicht mehr). Der Begriff „Gemeinschaft“ soll künftig nur noch in Verbindung mit der Euratom oder festen Ausdrücken wie zum Beispiel „acquis communautaire“ verwendet werden.

Quellen: https://www.eda.admin.ch/dam/dea/de/documents/fs/FS-EU-Grundidee_de.pdf (Stand 15.03.2022); Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bundeszentrale für politische Bildung.