Die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wurde 1950 von den Mitgliedern des Europarats in Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Sie sollte einen "Mindeststandard" der Menschenrechte innerhalb Europas gewährleisten und umfasst vor allem Freiheitsrechte, Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Diskriminierung. In weiteren Protokollen, die nicht alle EMRK-Staaten unterzeichnet haben, wird das Vertragswerk ergänzt (z.B. Abschaffung der Todesstrafe). In Kraft ist die EMRK seit 1953, in Österreich ist sie seit 1958 Bestandteil der Verfassung.
Siehe auch: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)