Jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin eines EU-Mitgliedsstaates besitzt zugleich die europäische Unionsbürgerschaft. Diese geht auf den Vertrag von Maastricht (1992) zurück. Die Unionsbürgerschaft geht mit neuen Rechten einher, z.B. Freizügigkeit innerhalb der EU, das kommunale Wahlrecht am Wohnort und das Wahlrecht zum europäischen Parlament.
Quelle: https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europäisches-parlament/die-unionsbürgerschaft (Stand 15.03.2022)