Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg wurde 1952 im Rahmen des Aufbaus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet. Heute ist er gemeinsamer Gerichtshof und höchstes Gericht innerhalb der Europäischen Union. Er hat die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten. Seine Urteile sind für alle Gerichte und alle Bürger*innen in der EU bindend. Nationale Gesetze und Gerichtsurteile müssen der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Der Gerichtshof setzt sich aus 27 Richter*innen (einer pro Mitgliedsstaat) und elf Generalanwält*innen und einer/m Kanzler*in zusammen. Das Gericht setzt sich aus 49 Richter*inen und einer/m Kanzler*in zusammen. Für die Ernennung der Richter*innen und Generalanwält*innen (jeweils für sechs Jahre) sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten zuständig. Ein Austausch der Hälfte der Richter*innen und Generalanwält*innen findet alle drei Jahre statt, wobei eine erneute Ernennung möglich ist. Der Gerichtshof entscheidet über seine Urteile mit Stimmenmehrheit, das Gericht entscheidet in Kammern, die mit drei bis fünf Richter*innen bsetzt sind.
Quellen: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_80908/ , https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7024/de/ (Stand 15.03.2022)