Der Europäische Wirtschaftsraum ist 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten des Europäischen Freihandelsabkommens (EFTA) Island, Liechtentein und Norwegen entstanden. Die EWR-Mitglieder bilden einen gemeinsamen Markt. Vertragsstaaten des EWR sind die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Im Vergleich zu anderen Freihandelsabkommen gilt der EWR umfänglicher, denn er dehnt die vollen Rechte und Pflichten des EU-Binnenmarkts auf die EWR/EFTA-Staaten aus. Er beinhaltet auch die vier Binnenmarktfreiheiten (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) und damit verbundene Politikbereiche (Energie, Transport, Wettbewerb und die wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit).
Quellen: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991094.html, https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/169/der-europaische-wirtschaftsraum-ewr-die-schweiz-und-der-norden (Stand 15.03.2022)