Das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) ist die rechtliche Grundlage für den Lastenausgleich für Familien. Der Artikel 10 der Österreichischen Bundesverfassung dient hierbei als Basis, indem er folgende Aufgabenstellung festhält: „Bevölkerungspolitik, soweit sie die Gewährung von Kinderbeihilfen und die Schaffung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familien zum Gegenstand hat“. Im FLAG kommt mit der Festschreibung, dass die finanzielle Belastung, die Familien mit Kindern im Vergleich zu Personen ohne Unterhaltsverpflichtung haben, ausgeglichen werden soll, der politische Wille zur Umverteilung auf horizontaler Ebene zum Ausdruck. Dementsprechend steht ein Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe zur Verfügung, dessen Budget zweckgebunden ist an Leistungen für Familien und größtenteils durch Dienstgeber*innenbeiträge und aus Abgeltungen der Einkommens- und Körperschaftssteuer finanziert wird. Ausschüttung erfolgt unter anderem durch Familienbeihilfe, Schulfahrtbeihilfen und Schüler*innenfreifahrten, Freifahrten und Fahrtenbeihilfen für Lehrlinge, unentgeltliche Schulbücher, Mutter-Kind-Pass-Bonus, Kleinkindbeihilfe, Karenzgeld, Wochengeld und den Härteausgleich für unverschuldet in Not geratene Familien.
Quelle: https://www.bmfj.gv.at/familie/familienlastenausgleichsgesetz.html (Stand 15.03.2022)