Flüchtlinge

Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) des Jahres 1951 (ergänzendes Protokoll 1967) sind Personen, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsgruppe oder politischen Gesinnung außerhalb jenes Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und die nicht imstande bzw. infolge dieser Flucht oder aus anderen zwingenden Gründen nicht gewillt sind, sich unter den Schutz dieses Heimatlandes zu stellen. Generell werden Menschen, die ihren Heimatort oder ihr Heimatland verlassen müssen (z.B. aufgrund von Krieg, Gewalt, Umweltkatastrophen, Klimawandel, Hungersnöte etc.), als Flüchtlinge bezeichnet.

Siehe auch: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)