Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht jedem*jeder EU-Bürger*in, in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten. Rechtsgrundlage für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen ist der Art. 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Quelle: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de (Stand 15.03.2022)