Fremdenpolizei

Die Fremdenpolizei ist innerhalb des Exekutivapparates jener Teil der Behörde, der sich mit der Vollziehung des Fremdenrechts befasst. Im Rahmen einer Polizeidirektion – wie dies etwa in Graz oder Wien der Fall ist – ist die Fremdenpolizei eine eigene Abteilung. In ländlichen Gebieten ist bei der Bezirkshauptmannschaft ein fremdenpolizeiliches Referat angegliedert. Besonders hervorzuheben ist, dass sie in verschiedenen Fragen eng mit anderen Behörden zusammenzuwirken hat. Das sind vor allem die Asylbehörden (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) beim Aufgriff von Flüchtlingen, die einen Asylantrag stellen wollen, das Arbeitsmarktservice (AMS) beim Bewilligungsverfahren zur Aufnahme einer legalen Beschäftigung in Österreich und die zuständige Abteilung der Landesregierung für die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft. Menschenrechtlich heikle Punkte sind bei der Arbeit der Fremdenpolizei vor allem der Zugang eines/einer „Illegalen“ zum Asylverfahren. Dabei ist darauf zu achten, inwieweit das System der Fremdenpolizei und die Behandlung der illegal Eingereisten durchlässig ist und aus Illegalen tatsächlich Asylwerber*innen werden können. Damit eng verknüpft ist auch die Frage der Inschubhaftnahme und die Verhängung der Schubhaft. Besonders kritisch beurteilt wird dabei immer wieder die Inschubhaftnahme von Minderjährigen, von Frauen mit Kindern und Asylwerber*innen, die angeben, in ihrem Heimatland misshandelt und gefoltert worden zu sein.