Der am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnete Fusionsvertrag trat am 1. Juli 1967 in Kraft. Der Vertrag brachte eine entscheidende Konsolidierung der institutionellen Strukturen für die drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EAG) durch Schaffung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission für die Europäischen Gemeinschaften.
(Quelle: http://www.europa.eu.int, 20.2.2006)