Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union wurde 1962 als eine Partnerschaft zwischen der europäischen Landwirtschaft und Gesellschaft eingeführt. Sie beruht auf den Artikeln 38 bis 44 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), wobei in Art. 39 AEUV die spezifischen Ziele der GAP festgelegt sind:

  1. die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
  2. auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
  3. die Märkte zu stabilisieren;
  4. die Versorgung sicherzustellen;
  5. für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

Zur Erreichung dieser Ziele werden Maßnahmen zur Einkommensunterstützung, zur Entwicklung des ländlichen Raumes sowie Marktmaßnahmen durchgeführt, die aus Mitteln des EU-Haushalts finanziert werden. Insbesondere die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft prägen die Reformen der GAP.

Quellen: https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/cap-glance_de ; https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/113/die-kunftige-gemeinsame-agrarpolitik-nach-2020 (Stand 21.03.2022)