Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung

Die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung sieht vor, dass Arbeitsplätze weder innerhalb eines Unternehmens noch öffentlich nur für Männer oder nur für Frauen ausgeschrieben werden dürfen. Im Text der Ausschreibung dürfen keine zusätzlichen Anmerkungen angebracht werden, die auf ein bestimmtes gewünschtes Geschlecht schließen lassen. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn die Geschlechtszugehörigkeit unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist.

Quelle: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Gleichbehandlung_-_Frauen_und_Maenner.html (Stand 21.03.2022)