Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933

Dieses Gesetz, das in Österreich am 1.1.1940 in Kraft trat, bildete die Grundlage für die vom NS-Regime durchgeführte Zwangssterilisierung von so genannten „Erbkranken“ (geistig behinderte, schizophrene, an Epilepsie leidende, blinde und gehörlose oder schwer körperlich behinderte Menschen, aber auch Alkoholiker*innen).

Siehe auch: Euthanasie

Quelle: https://www.mdr.de/geschichte/ns-zeit/zwangssterilisation-in-der-ns-zeit-100.html (Stand 21.03.2022)