Als Teil der Sozialpartnerschaft ist der ÖGB (1945 als überparteiliche Einheitsgewerkschaft konstituiert) an der Gesetzgebung in allen Bereichen beteiligt. Er zielt auf die Durchsetzung wirtschaftlicher und sozialer Interessen der Mitglieder ab und wirkt bei Kollektivvertragsabschlüssen mit. Der ÖGB ist als Verein organisiert; Arbeitnehmer*innen einer Branche sind in einer bestimmten Gewerkschaft organisiert (Ausnahme: Gewerkschaft der Privatangestellten).
Die Organisationsstruktur des ÖGB gliedert sich heute wie folgt: Bundeskongress, Bundesvorstand und Vorstand, Kontrollkommission, sieben Teilgewerkschaften und acht Landesorganisationen (mehr Verwaltungsstellen als Repräsentanzorgane). Innerhalb des überparteilichen ÖGB gibt es mehrere politische Gruppierungen. Gewerkschaftsmitglieder wählen ihre Funktionär*innen nicht direkt; bis 1995 wurden sie nach dem Kräfteverhältnis aus Betriebsrats- und Personalvertretungswahlen erschlossen. Beim Bundeskongress 1995 wurden die ÖGB-Statuten dahingehend geändert, dass es jedem Mitglied ermöglicht werden muss, sich an der Wahl von Organen und Delegierten zu beteiligen. Gewerkschaftsfunktionen werden fast ausschließlich von Betriebsrät*innen wahrgenommen.
Quellen: https://www.oegb.at/der-oegb/organisation (Stand 21.03.2022); Ondraschek, Richard (2018). Statuten und Geschäftsordnung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes – Gewerkschaftskunde 4. Wien.