Gleichbehandlungsbeauftragte sind beim Bund und in den Ländern für Information und Beratung bei der Umsetzung und Durchsetzung der Gleichbehandlungsgesetze und der Frauenförderpläne zuständig. In den Gemeinden sind Gleichbehandlungsbeauftragte ab einer gewissen Dienstnehmer*innen-Zahl (von Land zu Land verschieden) vorgeschrieben. Die Bestellung und Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten des Bundes sind beispielsweise in Abschnitt 3 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes geregelt.
Quellen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichbehandlung/gleichbehandlungsbeauftragte-und-kontaktfrauen.html (Stand 21.03.2022); Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GBG)