Aus dem Gleichheitsgrundsatz, der in der Bundesverfassung formuliert ist, wird eine entsprechende Rechtssetzung abgeleitet, die es untersagt, eine kleine Gruppe oder einzelne Arbeitnehmer*innen „willkürlich oder aus sachfremden Motiven schlechter zu behandeln als andere“.
Quelle: https://www.gpa.at/themen/arbeitsrecht/arbeitsrechts-abc/arbeitsrecht-abc-g-k/gleichbehandlungsgrundsatz (Stand 21.03.2022)