Die Gleichbehandlungskommissionen (auf Bundes-, Länderebene oder in der Privatwirtschaft) sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Diskriminierungen oder Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet. Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen. Sie fungiert als Schlichtungsstelle bei behaupteten Diskriminierungen im öffentlichen Dienst und erstellt dazu Gutachten.
Siehe auch: Gleichbehandlungskommission (auf Bundesebene)
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/4/3/Seite.1860571.html (Stand 21.03.2022)