Gleichstellungspolitik thematisiert die Ungleichheit der Verteilung von Ressourcen zwischen Frauen und Männern und verlangt die Beseitigung von direkter und indirekter Diskriminierung (in der Berufsarbeit, in der Repräsentation in politischen Entscheidungsgremien, in der Privatsphäre). Instrumente der Gleichstellungspolitik sind neben gleichem Recht (Gleichbehandlung) auch Frauenfördermaßnahmen und Quotenregelungen. Gleichstellungspolitik wird primär in separat dafür geschaffenen politisch-administrativen Einrichtungen (Gleichstellungsstellen, Frauenministerien) verhandelt.
Quelle: Rosenberger, Sieglinde K./Sauer, Birgit (Hg.) (2004): Politikwissenschaft und Geschlecht. Konzepte – Verknüpfungen – Perspektiven. Wien. S. 260.