Grundfreiheiten

Die vier Grundfreiheiten – freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, freier Kapitalverkehr und freier Dienstleistungsverkehr – sind der Kern des europäischen Binnenmarktes. Ein wichtiger Inhalt des Vertrages von Lissabon war es, die vier Grundfreiheiten zu stärken. Konkret bedeutet dies für EU-Bürger*innen, dass sie sich in der Union frei bewegen können und die Freiheit haben zu reisen, studieren, arbeiten oder leben wo sie möchten. Der Durchbruch zum Binnenmarkt gelang mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Die Mitgliedsländer der Gemeinschaft einigten sich in ihr darauf die Warenkontrollen an den Binnengrenzen abzuschaffen sowie die vier Grundfreiheiten zu verwirklichen.

Quellen: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991117.html; https://www.eu-info.de/europa/EU-Binnenmarkt/ (Stand 21.03.2022)