Gemäß dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren wird die Gesamtsumme der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Anzahl der im Wahlkreis zu vergebenden Mandate geteilt. Die hierdurch gewonnene, auf die nächstfolgende ganze Zahl erhöhte Zahl ist die Wahlzahl. Jeder Partei werden so viele Mandate zugewiesen, so oft die Wahlzahl in der Summe der von ihr erreichten Stimmenzahl enthalten ist. Diese Methode existiert auf Bundesebene seit 1971 nicht mehr. Eine andere Methode, die auf die gleiche Sitzzahl kommt ist das d’Hondtsche System.
Siehe auch: D’Hondtsches System
Quellen: https://www.wahlrecht.de/lexikon/hagenbach-bischoff.html; http://www.demokratiezentrum.org/wissen/timelines/wahlrechtsentwicklung-in-oesterreich-1848-bis-heute.html (Stand 21.03.2022)