Ein Handelsabkommen ist ein internationaler Vertrag, der gegenseitige, zwischenstaatliche Handelsbeziehungen regelt. In einem solchen (Außenhandels-)Abkommen wird das gesamte Handelsvolumen für die Vertragslaufzeit vereinbart, wobei sich auf die betreffenden Güter keine Abnahmepflicht erstreckt, sondern lediglich die Erteilung von Importlizenzen. Insbesondere die Europäische Union und die World Trade Organisation spielen hier wichtige Rollen. Unterschieden wird inhaltlich zwischen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Freihandelsabkommen und Assoziierungsabkommen.
Quellen: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsabkommen-32950; https://www.consilium.europa.eu/de/policies/trade-policy/trade-agreements/# (Stand 21.03.2022)