Das Wahlergebnis eines Wahlkreises wird von der Kreiswahlbehörde (Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis) in der Weise berechnet, dass zunächst die Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der im betreffenden Wahlkreis zu vergebenden Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in diesem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl. Jede wahlwerbende Partei erhält so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist (in Österreich: 1. und 2. Ermittlungsverfahren).