Hassrede bezeichnet Äußerungen, die zu Hass gegen andere anstiften, verhetzen und/oder für bestimmte Gruppen ausgrenzend, diskriminierend, verletzend oder beleidigend sind (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit). Auch Aufrufe zur Gewalt zählen dazu. Hassreden können in allen Medien, analog oder digital, im öffentlichen Raum in Wort und Bild stattfinden. Häufig berufen sich Hassredner*innen in ihrer Rechtfertigung auf das Recht der freien Meinungsäußerung, doch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder der Paragraph 283 des österreichischen Strafgesetzbuchs befinden, dass Personen, die zu Gewalt gegen andere Menschen aufrufen gerichtlich zu verurteilen sind. Der sogenannte Verhetzungsparagraph (§283 StGB) bezieht sich dabei unter anderem auf Aufrufe zu körperlicher oder verbaler Gewalt auf Grund der Hautfarbe, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, Abstammung oder Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung anderer Menschen. Dennoch ist die Begriffsdefinition umkämpft und gilt als politisch.
Quellen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/lebensqualitaet-und-miteinander/no-hate-speech.html; https://no-hate-speech.de/de/wissen/ (Stand 22.03.2022)