Humanitäres Bleiberecht

Das humanitäre Bleiberecht (auch: humanitärer Aufenthalt) ist ein Sonderstatus, der es besonders schutzbedürftigen oder besonders gut integrierten Personen für einen befristeten Zeitraum erlaubt, legal in Österreich zu leben – auch wenn sie eigentlich keinen legalen Aufenthaltstitel haben. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs 2008, kann inzwischen mit einem Formular humanitäres Bleiberecht angesucht werden. Es kommt vor allem bei so genannten „Härtefällen“ zum Einsatz, wenn beispielsweise ein*e Asylwerber*in schon lange in Österreich lebt und dann einen negativen Bescheid bekommt und abgeschoben werden müsste, kann humanitäres Bleiberecht gewährt werden.

Quellen: https://www.bfa.gv.at/201/Aufenthaltstiteln_aus_beruecksichtigungswuerdigen_Gruenden/start.aspx  (Stand 22.03.2022)

Verfassungsgerichtsentscheidung G 246, 247/07 ua (Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.06.2008 G 246/07 ua)