Auf Initiative Hermann Görings wurde den deutschen Juden und Jüdinnen nach dem Attentat eines Juden auf den deutschen Legationsrat Ernst vom Rath (und der darauf folgenden Reichspogromnacht) eine Kontributionszahlung von 1 Mrd. Reichsmark als „Sühneleistung“ gegenüber dem deutschen Volk auferlegt. Die „Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden“ vom 21.11.1938 regelte den Modus der Umlage dieser Summe auf alle jüdischen Bürger*innen auf der Grundlage der Vermögensanmeldungen vom Frühjahr 1938. Alle, die mehr als 5.000 Reichsmark Vermögen angegeben hatten, mussten 20 % davon bis zum 15. August 1939 in vier Raten an ihr Finanzamt abgeben; später wurde noch eine fünfte Rate verlangt, die am 15. November 1939 fällig wurde.
Quelle: https://www.jmberlin.de/judenvermoegensabgabe-1938 (Stand 22.03.2022)