Judenvermögensabgabe

Auf Initiative Hermann Görings wurde den deutschen Juden und Jüdinnen nach dem Attentat eines Juden auf den deutschen Legationsrat Ernst vom Rath (und der darauf folgenden Reichspogromnacht) eine Kontributionszahlung von 1 Mrd. Reichsmark als „Sühneleistung“ gegenüber dem deutschen Volk auferlegt. Die „Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden“ vom 21.11.1938 regelte den Modus der Umlage dieser Summe auf alle jüdischen Bürger*innen auf der Grundlage der Vermögensanmeldungen vom Frühjahr 1938. Alle, die mehr als 5.000 Reichsmark Vermögen angegeben hatten, mussten 20 % davon bis zum 15. August 1939 in vier Raten an ihr Finanzamt abgeben; später wurde noch eine fünfte Rate verlangt, die am 15. November 1939 fällig wurde.

Quelle: https://www.jmberlin.de/judenvermoegensabgabe-1938 (Stand 22.03.2022)