Konkordanzdemokratie

In einer Konkordanzdemokratie (abgeleitet von lat. "Eintracht" bzw. "Übereinstimmung") werden die politischen Entscheidungen durch gemeinsame Lösungen und Kompromisse möglichst breit abgestützt. Konkordanzdemokratie bezeichnet politisch-soziale Systeme, in denen nicht der über das Wählervotum ermittelte Mehrheitswille, sondern Kompromiss- und Proporzregeln bei der politischen Entscheidungsbildung ausschlaggebend sind.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein, Das Politiklexikon, 4., aktual. Aufl. Bonn 2006.