Kontingentflüchtlinge

Als Kontingentflüchtlinge werden geflüchtete Menschen bezeichnet, die im Rahmen einer ausgehandelten Vereinbarung aufgenommen werden. Die Vereinbarung besteht zwischen dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem jeweiligen Aufnahmestaat und wird heute als Resettlement-Programm bezeichnet. Dies dient der Entlastung der Erstaufnahmeländer und betrifft Flüchtlinge, die aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen aufgenommen werden, ohne dass sie einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Ihnen soll dauerhafter Schutz gewährt werden. Österreich hat zwischen 2013 und 2017 im Rahmen eines Resettlement-Programms syrische Flüchtlinge aus der Nachbarregion aufgenommen.

Quellen: https://www.unhcr.org/dach/at/was-wir-tun/resettlement; https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/270603/kontingentfluechtling (Stand 23.03.2022)