Abkommen über die Alliierte Kontrolle in Österreich vom 4. Juli 1945. Das Kontrollabkommen regelt das Alliierte Besatzungssystem (Alliierte Kommission für Österreich bestehend aus Alliiertem Rat und Exekutivkomitee, verschiedene Sachabteilungen) und definiert die vornehmlichen Aufgaben der Alliierten Kommission folgendermaßen:
- die Einhaltung der Bedingungen der Erklärung über die Niederlage Deutschlands, die am 5. Juni 1945 in Berlin unterzeichnet wurde, in Österreich zu sichern;
- die Trennung Österreichs von Deutschland zu verwirklichen;
- so bald als möglich eine österreichische Zentralverwaltung zu errichten;
- die Errichtung einer frei gewählten österreichischen Regierung vorzubereiten;
- in der Zwischenzeit die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwaltung Österreichs in hinreichender Weise sicherzustellen.
Auf der Grundlage des Ersten Kontrollabkommens bzw. des Memorandums des Alliierten Rates vom 20. Oktober 1945 bedurften Gesetzesbeschlüsse vor ihrer Kundmachung der Zustimmung des Alliierten Rates.
Quellen: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Erstes_Alliiertes_Kontrollabkommen; http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/img/Gedenktage/GO_6.1_Erstes_Kontrollabkommen.pdf (Stand 23.03.2022)