Abkommen vom 28. Juni 1946 über den Alliierten Kontrollapparat in Österreich. Das Abkommen, das auf einen Entwurf der Briten zurückging, vergrößerte den Aktionsradius der österreichischen Regierung gegenüber den Alliierten Besatzungsmächten. Die wichtigste Erleichterung des Zweiten Kontrollabkommens bestand darin, dass das generelle Einspruchsrecht (Veto) jeder alliierten Macht gegen vom österreichischen Parlament beschlossene Gesetze aufgehoben wurde. Nur mehr Verfassungsgesetze bedurften der Zustimmung des Alliierten Rates, einfache Gesetze konnten, wenn der Alliierte Rat nicht binnen 31 Tagen Einspruch erhoben hatte, kundgemacht werden (umgekehrter Einspruch, negatives Veto oder „reverse Veto“). Die Bestimmungen des Kontrollabkommens blieben bis zum 27. Juli 1955, als der Österreichische Staatsvertrag in Kraft trat, die Grundlage der alliierten Kontrolle in Österreich.
Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Zweites_Alliiertes_Kontrollabkommen (Stand 23.03.2022)