Konvergenzkriterien

Für die Teilnahme an der gemeinsamen europäischen Währung (Euro) wurde im Vertrag von Maastricht die Erfüllung so genannter Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) festgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass an der gemeinsamen europäischen Währung nur jene Mitgliedsstaaten der EU teilnehmen, deren Wirtschaftspolitik den strengen Kriterien für eine starke und stabile Währung entspricht.

Aufnahme in der europäischen Währungsunion finden daher ausschließlich Länder mit starken Volkswirtschaften. Garantiert werden müssen folgende Voraussetzungen:

          • das Verhältnis des öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt darf 3 % nicht überschreiten;
          • das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt darf 60 % nicht überschreiten;
          • der Grad an Preisstabilität muss anhaltend hoch sein, und die während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate darf um nicht mehr als eineinhalb Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben;
          • der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben;
          • die im Rahmen des Wechselkursmechanismus vorgesehenen normalen Bandbreiten müssen zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten worden sein.

Die Erfüllung dieser Kriterien wird anhand von Berichten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank überprüft.

Quelle: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Art.140 AEUV.