Das „Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung“ unter dem zuständigen Minister Dr. Peter Krauland wurde 1945 eingerichtet und hatte u.a. die Aufgabe der Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung ehemaligen NS-Vermögens und „arisierten“ Vermögens. Dazu gehörte die Bestellung von öffentlichen Verwalter*innen, deren Aufgabe es war, bis zur Klärung der Rückstellungsverfahren die Vermögen zu verwalten und danach deren Übergabe zu organisieren. Krauland und einigen seiner Mitarbeiter*innen wurde Ende der 1940er Jahre vorgeworfen, Rückstellungen zu hintertreiben bzw. sich selbst zu bereichern, was 1954 zum so genannten „Krauland-Prozess“ führte. Das Ministerium selbst wurde im Anschluss an die Neuwahlen 1949 aufgelöst, die Agenden der noch offenen Rückstellungsfälle wurden dem Bundesministerium für Finanzen übertragen.
Quellen: https://www.diepresse.com/458756/der-kriminalfall-peter-krauland; https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Peter_Krauland; https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Krauland-Prozess (Stand 23.03.2022)